Stress“

 

fällt unter ,Gefährdung am Arbeitsplatz`

 

 

 

Im

 

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen

 

des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der

 

Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der

 

Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz- ArbSchG)

 

 

 

liest man unter §4 in Absatz 2:

 

Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen;

 

Bezogen auf Ursachen für „burnout“, Depressionen und Stresssyndrome müsste man wohl eine Vielzahl von Vorgesetzten und Chefs entfernen. Auf andere Weise sind Arbeitnehmer wohl schwerlich zu schützen.

 

Fachleute sagen, wir bräuchten eine neue Führungskultur.

 

Eine Vielzahl von Maßnahmen, die ergriffen wurden um dieses Massenproblem zu lösen zeigen kaum bis gar keine Wirkung.

 

In der Tat, die Lösung liegt in radikalem Umdenken.

 

Ver- statt Misstrauen

 

Be- statt Entlohnung

 

Wert- statt Geringschätzung

 

Es gibt allerdings (noch) kein Instrument, um diese Handlungsweise einzufordern (im Sinne von Staubmaske bei Feinstaubgefährdung)

 

Wahrscheinlich muss der volkswirtschaftliche Schaden noch deutlich größer werden, damit die Verantwortlichen wenigstens aus Interesse an ihrem Vermögen handeln.

 

Als Beispiel diene ein Landwirt, der Milchkühe hält:

 

Er sorgt für gute Bedingungen. Er sorgt für ausreichendes Futter. Er misshandelt die Tiere nicht.

 

Er weiß:                Wenn er das nicht täte, geben die Kühe weniger Milch!

 

Alles klar?